SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Um Verwaltungskosten und Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, die anfallenden Steuern/Gebühren von Ihrem Konto einziehen zu dürfen. Das Bezahlen per Lastschrift erspart Ihnen Überweisungskosten, das lästige Formularausfüllen und den Weg zur Bank.


Ich ermächtige die Stadtkasse Seligenstadt Zahlungen (gewünschten Zahlungsgrund bitte unbedingt anhaken) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtkasse Seligenstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweise:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte ein Widerruf einmal erforderlich sein, bitten wir Sie, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Das zuständige Kreditinstitut belastet uns für Rücklastschriften bis zu 6,00 Euro, welche wir Ihnen wiederum in Rechnung stellen müssen.
Außerdem verfällt durch den Widerruf das SEPA-Lastschriftenmandat. Sollten Sie weiterhin das Abbuchungsverfahren wünschen, ist es erforderlich, uns ein erneutes SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen.

Einhardstadt Seligenstadt, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt
DE95SEL00000503532
Die Mandatsreferenz wird von der Einhardstadt Seligenstadt vergeben.

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Einhardstadt Seligenstadt
Stadtkasse
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt


Tel. 06182 / 87 2120 oder 87 2130
E-Mail: stadtkasse@seligenstadt.de


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